Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine Regulierungsinitiative der Europäischen Union, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen stärken und standardisieren soll. Als Ersatz für die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) stellt die CSRD höhere Anforderungen an die Transparenz und Qualität der Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governanceleistungen (ESG). Dieser Artikel befasst sich eingehend mit den Schlüsselaspekten der CSRD, ihrem Hintergrund, ihren Anforderungen, ihren potenziellen Auswirkungen auf Unternehmen und den Schritten zu ihrer Umsetzung.
Hintergrund und Entstehung der CSRD
Die Bedeutung der Nachhaltigkeit für die Geschäftstätigkeit hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Investoren, Verbraucher, Regulierungsbehörden und andere Interessengruppen fordern zunehmend Transparenz über die nachhaltigen Praktiken von Unternehmen. CSRD ist eine Antwort auf diese steigenden Erwartungen und zielt darauf ab, die Standards für die ESG-Berichterstattung zu harmonisieren und sicherzustellen, dass die offengelegten Informationen zuverlässig, vergleichbar und relevant sind.
Die CSRD ist Teil des europäischen Green Deal und der EU-Strategie für nachhaltige Finanzen. Sie wurde von der Europäischen Kommission im April 2021 vorgeschlagen und im April 2022 verabschiedet. Sie gilt für große Unternehmen sowie für bestimmte börsennotierte KMU und erweitert damit den Anwendungsbereich im Vergleich zur NFRD.
Unternehmen, die von CSRD betroffen sind
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erweitert den Anwendungsbereich im Vergleich zur vorherigen Non-Financial Reporting Directive (NFRD) erheblich. Die CSRD zielt darauf ab, eine größere Anzahl von Unternehmen in Europa einzubeziehen, mit klaren Kriterien, um zu bestimmen, welche Unternehmen die neuen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfüllen müssen. Hier ein detaillierter Überblick über die betroffenen Unternehmen :
1. Große Unternehmen
Kriterien für die Größe
Die CSRD gilt für große Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien überschreiten:
- 250 Angestellte oder mehr
- 40 Millionen Euro Netto-Jahresumsatz oder mehr
- 20 Millionen Euro der Bilanzsumme oder mehr
Diese Kriterien sind inklusiver als die der NFRD, wodurch sich die Anzahl der Unternehmen, die die CSRD einhalten müssen, erhöht.
2. Börsennotierte KMU
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die an geregelten Märkten in der EU notiert sind, sind ebenfalls von der CSRD betroffen. Dies umfasst alle KMU, die öffentlich notiert sind, unabhängig von ihrer Branche.
Temporäre Befreiungen
Für börsennotierte KMU gibt es eine Übergangszeit und zeitlich begrenzte Ausnahmen, damit sie sich an die neuen Anforderungen anpassen können. Diese Übergangsphase bietet etwas mehr Zeit für die Einhaltung der Vorschriften, in Anerkennung der begrenzten Ressourcen, über die diese Unternehmen oft verfügen.
3. Tochtergesellschaften außereuropäischer Konzerne
Die CSRD gilt auch für Tochtergesellschaften außereuropäischer Konzerne, wenn sie bestimmte Schwellenwerte für ihre Geschäftstätigkeit in der EU erreichen. Diese Schwellenwerte umfassen finanzielle und betriebliche Kriterien, die denen für europäische Unternehmen ähnlich sind.
Spezifische Kriterien
Tochtergesellschaften außereuropäischer Konzerne müssen die CSRD einhalten, wenn sie :
- Erzielen einen Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro in der EU
- Haben eine Rechtsperson in der EU, die die oben definierten Schwellenwerte für Großunternehmen überschreitet.
4. Nicht börsennotierte Unternehmen und der öffentliche Sektor
Obwohl sich die CSRD hauptsächlich auf große und börsennotierte Unternehmen konzentriert, können auch einige große, nicht börsennotierte Unternehmen betroffen sein, insbesondere solche, die systemrelevant sind oder erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft haben.
Öffentliche Unternehmen
Auch einige öffentliche Unternehmen können einbezogen werden, insbesondere wenn davon ausgegangen wird, dass sie einen erheblichen Einfluss auf die Wirtschaft, die Umwelt oder die Gesellschaft haben. Die spezifischen Kriterien für die Einbeziehung können jedoch variieren und erfordern eine Einzelfallprüfung.
5. Finanzielle Einheiten
Finanzinstitute wie Banken und Versicherungsgesellschaften sind ebenfalls verpflichtet, die CSRD einzuhalten. Diese Körperschaften spielen eine entscheidende Rolle bei der Finanzierung des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft und unterliegen daher detaillierten Berichterstattungsanforderungen.
CSRD-Anforderungen
Die CSRD führt wesentlich detailliertere und strengere Berichterstattungsanforderungen ein als die NFRD. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören :
1. Erweiterter Anwendungsbereich
CSRD gilt für eine größere Anzahl von Unternehmen, darunter :
- Großunternehmen: Unternehmen, die zwei der folgenden drei Kriterien überschreiten: 250 Beschäftigte, 40 Millionen Euro Umsatz, 20 Millionen Euro Vermögenswerte.
- KMU, die an geregelten Märkten in der EU notiert sind.
- Tochtergesellschaften von nichteuropäischen Konzernen, wenn sie bestimmte Schwellenwerte für ihre Tätigkeit in der EU erreichen.
2. Europäische Berichtsstandards (ESRS)
Unternehmen sollten die von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelten European Standards for Sustainability Reporting (ESRS) verwenden. Diese Standards decken verschiedene ESG-Aspekte ab und sollen die Konsistenz und Vergleichbarkeit der Berichterstattung gewährleisten.
3. Externe Versicherung
Die veröffentlichten Informationen müssen von einem externen Wirtschaftsprüfer geprüft werden, wodurch den Berichten eine weitere Ebene der Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit hinzugefügt wird.
4. Doppelte Materialität
Unternehmen müssen nicht nur bewerten und berichten, wie sich ihre Aktivitäten auf die Umwelt und die Gesellschaft auswirken (ökologische und soziale Wesentlichkeit), sondern auch, wie ESG-Themen ihre finanzielle Leistung beeinflussen (finanzielle Wesentlichkeit).
5. Digitale Berichte
Die Berichte sollten in digitaler Form veröffentlicht und in das Europäische Nachhaltigkeitsregister aufgenommen werden, wodurch der Zugang und die Vergleichbarkeit der Daten erleichtert werden.
Auswirkungen auf Unternehmen
Die CSRD hat erhebliche Auswirkungen auf die Vorbereitung, Datenerhebung und Berichterstattung von Unternehmen.
1. Stärkung der Governance und der internen Prozesse
Die Unternehmen müssen ihre internen Prozesse zur Erhebung und Verwaltung von ESG-Daten ausbauen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Dies bedeutet häufig Investitionen in zusätzliche Informationssysteme und Personalressourcen.
2. Transparenz und Rechenschaftspflicht
Höhere Anforderungen an die Transparenz veranlassen Unternehmen dazu, verantwortungsvollere und nachhaltigere Geschäftspraktiken anzuwenden. Dies kann ihren Ruf und ihre Attraktivität für nachhaltigkeitsorientierte Investoren verbessern.
3. Finanzielle Risiken und Chancen
Eine bessere Transparenz der ESG-Risiken ermöglicht ein proaktiveres Management der damit verbundenen finanziellen Risiken und zeigt gleichzeitig Möglichkeiten für nachhaltige Investitionen und Innovationen auf.
Umsetzung der CSRD
Die Umsetzung der CSRD umfasst mehrere Schlüsselschritte:
1. Ersteinschätzung und Planung
Die Unternehmen sollten mit einer ersten Bewertung ihrer derzeitigen ESG-Berichterstattungspraxis und der Abweichungen von den neuen CSRD-Anforderungen beginnen. Anschließend sollte ein Plan zur Einhaltung der Vorschriften erstellt werden.
2. Einführung von Systemen und Prozessen
Die Erhebung von ESG-Daten wird wahrscheinlich erhebliche Anpassungen der internen Systeme und Prozesse erfordern. Die Einführung von Technologielösungen zur Automatisierung und Zentralisierung der Datenerhebung kann von entscheidender Bedeutung sein.
3. Ausbildung und Sensibilisierung
Die Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitern auf allen Ebenen der Organisation ist entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung der CSRD. Dazu gehören Schulungen zu neuen Anforderungen, Methoden der Datenerhebung und Berichterstattungsprozessen.
4. Externe Versicherung und Prüfung
Unternehmen müssen qualifizierte externe Prüfer auswählen, die ihre ESG-Berichte prüfen. Die Zusammenarbeit mit Prüfern von Anfang an kann die Einhaltung der Vorschriften erleichtern und die Qualität der Berichte verbessern.
5. Veröffentlichung und Kommunikation
Sobald die Daten gesammelt, geprüft und analysiert sind, müssen die Unternehmen ihre ESG-Berichte in Übereinstimmung mit den ESRS-Standards veröffentlichen und beim Europäischen Nachhaltigkeitsregister einreichen. Auch die proaktive Kommunikation der Ergebnisse an die Stakeholder ist von entscheidender Bedeutung.
Wie kann Phishia Unternehmen bei der Einhaltung der CSRD unterstützen?
Phishia ist als Beratungsunternehmen, das sich auf Nachhaltigkeit und Cybersicherheit spezialisiert hat, ideal positioniert, um Unternehmen bei der Einhaltung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu unterstützen. Unser Fachwissen und unsere umfassenden Dienstleistungen ermöglichen es Unternehmen, die strengen Anforderungen der CSRD zu erfüllen und gleichzeitig ihre Leistungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) zu optimieren. So kann Phishia bei jedem Schritt zur Einhaltung der CSRD helfen :
1. Ersteinschätzung und Diagnose
Analyse der aktuellen Praxis
Phishia beginnt mit einer umfassenden Bewertung der aktuellen ESG-Berichterstattungspraxis des Unternehmens. Dies umfasst :
- Eine Überprüfung der bestehenden Berichte.
- Eine Bewertung der Datenerhebungssysteme.
- Die Identifizierung von Abweichungen von den CSRD-Anforderungen.
Persönliche Diagnose
Wir liefern eine detaillierte Diagnose, die Bereiche mit Verbesserungsbedarf hervorhebt und spezifische Empfehlungen zur Schließung der ermittelten Lücken gibt.
2. Einführung von Systemen und Prozessen
Implementierung von Datenverwaltungssystemen
Phishia hilft bei der Einrichtung oder Verbesserung von ESG-Datenmanagementsystemen, um eine effektive Erfassung und Verwaltung der erforderlichen Informationen zu gewährleisten. Dazu gehören:
- Die Auswahl und Installation geeigneter Software.
- Die Automatisierung von Erhebungs- und Berichterstattungsprozessen.
- Die Schulung der Mitarbeiter in der Nutzung dieser Systeme.
Definition von Leistungsindikatoren
Wir helfen bei der Definition und Einführung von Key Performance Indicators (KPIs), die den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) entsprechen. Diese Indikatoren ermöglichen es, die ESG-Leistung auf konsistente und transparente Weise zu verfolgen und zu messen.
3. Ausbildung und Sensibilisierung
Bildungsprogramme
Phishia bietet maßgeschneiderte Schulungsprogramme an, um Mitarbeiter auf allen Ebenen der Organisation für die neuen CSRD-Anforderungen zu sensibilisieren und zu schulen. Die Schulungen umfassen :
- Die Grundsätze der CSRD.
- Methoden zur Erhebung und Analyse von ESG-Daten.
- Best Practices für die Berichterstattung.
Sensibilisierung der Stakeholder
Wir organisieren auch Sensibilisierungsveranstaltungen für interne und externe Interessengruppen, um ein klares Verständnis der Ziele und Vorteile der CSRD-Compliance zu gewährleisten.
4. Externe Versicherung und Prüfung
Vorbereitung auf die Prüfung
Phishia unterstützt Unternehmen bei der Erstellung ihrer ESG-Berichte für die externe Prüfung. Dazu gehören:
- Die interne Überprüfung der Daten.
- Die Vorbereitung der notwendigen Dokumentation.
- Die Koordination mit den externen Prüfern.
Kontinuierliche Unterstützung
Wir bieten während des Prüfungsprozesses kontinuierliche Unterstützung an, um Fragen der Prüfer zu beantworten und sicherzustellen, dass alle Aspekte der ESG-Berichte den CSRD-Anforderungen entsprechen.
5. Veröffentlichung und Kommunikation
Verfassen und Vorlegen von Berichten
Phishia unterstützt bei der Erstellung und Präsentation von ESG-Berichten, die den ESRS-Standards entsprechen. Wir stellen sicher, dass die Berichte klar, vollständig und zugänglich sind und die Erwartungen von Regulierungsbehörden und Interessengruppen erfüllen.
Strategische Kommunikation
Wir helfen auch bei der Entwicklung einer Kommunikationsstrategie, um die Ergebnisse der ESG-Berichte mit den wichtigsten Interessengruppen zu teilen. Dazu gehören: